Mitgliedsansuchen
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Persönliche Daten
Name ist Pflichtfeld.
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Ort ist Pflichtfeld.
Land ist Pflichtfeld.
Kontaktdaten
Email ist ungültig.
Telefon ist Pflichtfeld.
Familienstand
Heiratsdatum ist ungültig.
Scheidungsdatum ist ungültig.
Wiederheiratsdatum ist ungültig.
Kinder
Angaben hinsichtlich der geistlichen Aktivität
Datum der Taufe ist ungültig.
Datum der Taufe mit dem heiligen Geist ist ungültig.

Als eine, in Österreich wohnhafte Person bin ich damit einverstanden, dass ich ein Mitglied dieser Gemeinde werden will und mich damit vor Gott zur Einhaltung der Disziplin, Ordnung und Prinzipien des pfingstlichen Glaubens, sowie der verantwortlichen Geistlichen der Gemeinde, verpflichte. Ich werde dem Gemeindesekretariat jegliche Änderungen meines Wohnortes oder Telefonnummer kundtun. Mit meiner Unterschrift verantworte ich mich für die Genauigkeit der angegebenen Daten, sowie für das Durchlesen des Auszuges auf der Rückseite.

Einwilligungserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der kirchlichen Messen und Veranstaltungen Namensdaten, Bilder und/oder Videos von meiner Person gemacht werden und zur Veröffentlichung auf der Homepage, in (Print-)Publikationen, auf Youtube und auf der Facebook-Seite der Gemeinde verarbeitet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde.
Die gleiche Einwilligung erteile ich auch für mein/e Kind/er
Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber der Gemeinde jederzeit schriftlich widerrufen werden.


Art. 39. Allgemeines
GeGo* bietet jeder/jedem konvertierten Christen, Mitglied der lokalen Gemeinde zu werden.

Art. 40. Voraussetzungen um Mitglied der lokalen Gemeinde zu werden
a) ein ersichtlicher Beweis der Konvertierung;
b) ein Erfahren der Umkehrung und der Neugeburt vom Geist;
c) die Taufe im Wasser in einem reifen Alter und die öffentliche Kundgebung des Glaubens;
d) der Beweis einer ethischen und moralischen Lebensweise gemäß der Lehren des Neuen Testaments;
e) das Einhalten der internen als auch die durch die lokale Leitung verordneten Regeln.

Art. 41. Formalitäten
a) das Aufgeben eines Taufansuchens mit dem Wunsch ein Mitglied in der betreffenden Gemeinde zu bleiben;
b) das Aufgeben eines Mitgliedsansuchens, mit einem Taufdokument und/oder ein Transferdokument;
c) nach dem Aufgeben des Mitglieds – bzw. des Taufansuchens an das Gemeindesekretariat, werden in einem Treffen der Gemeindeleitung die Dokumente geprüft und dem/der Anfragenden eine dementsprechende Antwort gegeben;
d) der Mitgliedsstatus in der lokalen Gemeinde wird durch die Vorstellung vor der Gemeinde, durchgeführt vom Pastor der Gemeinde, bestätigt;
e) Formulare und Bescheinigungen erhalten Sie im Gemeindesekretariat.

Art. 42. Rechte und Verantwortungen eines Mitglieds
a) das Recht und Pflicht an Generalversammlungen der lokalen Gemeinde teilzunehmen, die freie Meinung kundzugeben, zu wählen und gewählt werden;
b) das Recht für verschiedene administrative oder geistliche Dienste gewählt zu werden, gemäß der Berufung seitens Gott und der spirituellen und intellektuellen Möglichkeiten;
c) benötigte Kultdokumente werden ihm/ihr ausgehändigt
d) ihm/ihr kommt geistliche Unterstützung der Gemeindediener zugute
e) er/sie ist verpflichtet die Lehren der Heiligen Schrift zu kennen und danach zu handeln (Luk. 11:28; Joh. 5:29; 1 Joh. 2:3-7);
f) er/sie zeigt Respekt und Unterstützung gegenüber der Arbeiter in Gottes Weinberg (Heb. 13:7, 17)
g) er/sie weiß, dass er vor Gott, für das ihm Anvertraute, Verantwortung trägt (Jak. 1:17);
h) er/sie trägt regelmäßig zur finanziellen Unterstützung der Gemeinde bei, gemäß der Lehre der Heiligen Schrift und Gottes Bedarf (Mal. 3:10; Matt. 23:23; 1 Kor. 16:2; 2 Kor. 8:1-24);
i) er/sie setzt seine geistlichen und angeborenen Talente ein, um Gott zu preisen (Rom.12:3-8; 1 Kor. 12:1- 11; 1 Pet.4:9-11);
j) er/sie nimmt regelmäßig an den Gottesdiensten teil (Apg. 2:46; Heb. 10:25);
k) er/sie respektiert die Ordnung der lokalen Gemeinde und fügt sich der Entscheidungen der Gemeinde oder dessen Leitung (1 Tes. 5:12-13);
*GeGo – Pfingstkirche Gemeindegottes in Österreich